https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-bayerns-staatsregierung-2g-regel-handel-urteil-komplett-36518436
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bbeim MVV einklagen. Die Regeln galten nicht als das Abonnement eingefpührt wurde. ayerns-verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regel-im-einzelhandel/ar-AASWhtq?ocid=msedgntp
Es fehlt der Nahverkehr und der Friseur
Nun ja, wer ein Abonnement hat kann es einklagen beim MVV.
Die Regeln galten nicht bei Abschluß des Abonnements. Ich glaube nicht, das unser Staat, Bayern das bezahlt.
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