Kennedy John F.

 "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" , Berthold Brecht, Goethe usw.

Samstag, 9. Mai 2020

Grundgesetz Artikel 79 Absatz 3GG

Artikel 79 Absatz 3 GG lautet: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

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