Das ist sehr wichtig ! Der Eingriff in die "Körperliche Unversehrtheit" des Personals und der Bewohner darf nicht stattfinden und steht über dem Arbeitgeber laut Bayerischem Verwaltungsgericht und unserem Grundgesetz. Daran muss sich auch unsere Politik halten.
Die Heimleiterin hat entsprechend der Rechtsverordnung gehandelt. Als Arbeitgeberin steht Sie auf dem Boden der Rechtsverordnung.
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